allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der Mainprotect e.U.
Stand April 2017
1.Allgemeines
Diese allgemeinen Bedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlichAbweichendes vereinbart haben. Soweit diese Bedingungen sowie auch allfällige Zusatzbedingungenkeine Regelung vorsehen, gelten im Zweifelsfall die einschlägigen Gesetze. Die angegebenen Größenund Gewichte sind als unverbindliche Richtwerte zu betrachten. Die nachstehenden Bestimmungenüber Warenlieferung gelten sinngemäß auch für Leistungen. Sofern in den vertragsrelevantenDokumenten - und ungeachtet anderslautender Bestimmungen - auf Normen, Stand der Technik,sicherheits-/baupolizeiliche Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik etc. verwiesen wird, istmaßgeblicher Zeitpunkt jener des Vertragsabschlusses. Für Service-Leistungen gelten sie jedoch nurnach Maßgabe unserer Allgemeinen Servicebedingungen.
1a. Verbrauchergeschäfte
Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, das sind Rechtsgeschäfte mit Kunden, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KschG), gelten diese allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen nur insoweit, als zwingende Regeln des Konsumentenschutzgesetzes dem nicht entgegenstehen. Insbesondere gelten für Verbrauchergeschäfte folgende Bestimmungen nicht: Punkt 1 (Allgemeines), Satz 1; Punkt 3 (Erfüllung und Gefahrenübergang), Satz 1 und 4; Punkt 5 (Lieferzeit), Satz 1, 3 u. 4, Satz 6 gilt nicht für Personenschäden; Punkt 6 (Preise für Warenlieferungen), Satz 5; Punkt 6a (Preise für Montagearbeiten); Punkt 7 (Zahlungsbedingungen), Satz 4, 5 u. 11, 1. Alternative, Satz 11, 2. Alternative gilt nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für den Fall von Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurden; Punkt 8 (Gewährleistung und Haftung); Punkt 9 (Warenretouren), gilt nicht, insoweit der Rücktritt wegen Irrtums oder Fehlens bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen ist; Punkt 10 (Gerichtsstand), Satz 1.
2.Verpackung
Die Waren werden handelsüblich verpackt geliefert. Kosten einer allenfalls erforderlichen zusätzlichenVerpackung hat der Käufer zu tragen.
3.Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen gemäß EXW Incoterms 2010 spätestens mit dem Abgang der Lieferungab unserem Lager Wien auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferungvereinbarten Preisstellung (wie z. B. franko, cif u. a.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung imRahmen einer Montage erfolgt oder der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder geleitetwird. Bei verzögertem Abgang aus dem Lager Wien aus Gründen, die beim Käufer liegen, geht dieGefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart,so gilt die Ware spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen. Gesondert vereinbarteGüteprüfungen oder Probebetriebe berühren nicht die Bestimmungen hinsichtlichGefahrenübergangs. Der Erfüllungsort wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten.
4.Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus derGeschäftsverbindung. Bei Be- und Weiterbearbeitung unseres Vorbehaltseigentums erwerben wirunentgeltlich Eigentum an der neuen Sache. Bei Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung dergelieferten Ware tritt uns der Käufer schon jetzt ein (Mit-)Eigentumsrecht am vermischten Bestandoder dem neuen Gegenstand im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Rechnungen ab und verwahrtden Gegenstand mit unternehmerischer Sorgfalt für uns. Sicherungsübereignungen und Verpfändungder Vorbehaltsware sind dem Käufer nicht gestattet. Bei pfändungsweisem oder sonstigem Zugriff auch auf abgetretene Forderungen hat der Käufer unser Eigentumsrecht darzulegen, uns unverzüglich Mitteilung zu machen und die Kosten etwaiger Interventionen zu tragen.
Der Käufer ist dementgegen berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verwenden, zu veräußern und daraus entstehende Forderungen einzuziehen. Zur Sicherung aller unserer, auch künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt uns der Käufer aber bereits jetzt alle Forderungen samt Nebenrechten aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware ab. Steht die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung oder Verwendung nach Punkt 4 Satz 3 lediglich in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung gegen Barzahlung hat der Käufer den Geldbetrag abgesondert von seinem eigenen Geld für uns zu verwahren.
Bei Zahlungsverzug des Käufers oder drohender Gefährdung unseres Vorbehaltseigentums oder unserer Forderung ist der Käufer auf unser Verlangen zur Herausgabe des Vorbehaltseigentums verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbehaltsware ohne gerichtliche Genehmigung in Besitz zu nehmen und weitere Lieferungen von Kassazahlung abhängig zu machen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind diesfalls berechtigt, die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern und die Einziehungsbefugnis zu widerrufen. Ein Widerruf verpflichtet den Käufer, uns unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und alle zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte unter Zugänglichmachung der bezughabenden Unterlagen zu erteilen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Käufers die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20%, kann der Käufer die Freigabe übersteigender Sicherungen verlangen.
Weitere Ansprüche als die im Punkt 4 beschriebenen Rechte behalten wir uns ausdrücklich vor. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns im Zusammenhang mit im Punkt 4 beschriebenen Vorgangsweisen sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
5.Lieferzeit
Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Soweit möglich wird bei Bestellung die Fristbekanntgegeben, innerhalb derer geliefert werden kann. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist giltvorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände. Das sind mitunter alleFälle höherer Gewalt wie etwa kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport-und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, ferner Ausschusswerden eines größerenoder wichtigen Arbeitsstückes sowie von Arbeitskonflikten. Diese vorgenannten Umständeberechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Insolchen Fällen sind wir auch berechtigt, vom Vertrag einseitig fristlos zurückzutreten.Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sindausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
6.Preise für Warenlieferung
Die Preise sind freibleibende Nettopreise und gelten ab Lager Wien zuzüglich Umsatzsteuer,Verladung und Verpackung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eineallenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedochnicht das Abladen und Vertragen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behaltenwir uns eine entsprechende Preisänderung vor.
Die Preise fußen auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten verändern, so sind wir berechtigt, die Preise an die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen.
6a. Preise für Montagearbeiten
Bei einem Angebot zur Montage mit Bindungsfrist behalten wir uns bis zum Vertragsabschluss das Recht vor, auch nach Angebotslegung eine detaillierte technische Prüfung durchzuführen und bei Abweichung der Ergebnisse dieser Prüfung von der Erstprüfung nach den Angaben des Auftraggebers das Angebot zurückzuziehen bzw. die Preise anzupassen.
Im vereinbarten Preis für Montagearbeiten sind jene Leistungen abgegolten, die für uns aufgrund der Angaben des Auftraggebers tatsächlich vorhersehbar waren. Zusätzliche Arbeitsleistungen, die entweder auf einer zusätzlichen und nachträglichen Weisung des Auftraggebers beruhen, oder die sonst für die Erfüllung der vereinbarten Montage notwendig sind und für uns erst nach Vertragsabschluss erkennbar werden, werden nach Regiestunden abgerechnet.
7.Zahlungsbedingungen
Die Kaufpreise sind innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum fällig. Wir sind berechtigt, beiAuftragsannahme eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Im Falle der Gewährung vonRatenzahlungen gilt Terminverlust für den Fall des Verzuges mit auch nur einer Rate als vereinbart.Im Falle des Verzuges kommen 14% Verzugszinsen in Anrechnung. Weiters sind wir im Falle desVerzuges berechtigt, sämtliche Kosten, die mit der Einbringlichmachung der Forderung verbundensind, zu fordern, insbesondere Mahnspesen etc. Für jede Mahnung wird ein Mindestbetrag von € 5,00vereinbart. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligenFaktura fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigerGegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. Als Zahlungstag gilt der Tag desEinlangens bei uns.
7a. Eigenschaften der Produkte
Für die Ausführung aller Produkte gelten unsere „Allgemeinen technischen Hinweise" im Handbuch. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen.
8.Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, beginntdie Gewährleistungsfrist 2 Wochen nach Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft.
Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Käufer die auftretenden Mängelunverzüglich schriftlich angezeigt hat und diese Mitteilung uns auch zugegangen ist.
Nach Beseitigung beanstandeter Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist für den ausgetauschtenLiefer- bzw. Leistungsgegenstand neu zu laufen, endet jedoch spätestens 6 Monate nach Ablauf derursprünglichen Gewährleistung. Unsere Gewährleistungspflichten sind darauf beschränkt, nachunserer Wahl entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen oder an Ortund Stelle zu verbessern oder auf Kosten des Käufers zwecks Nachbesserung an uns senden zulassen oder als Preisminderung Gutschriften zu erteilen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Wandlungoder Schadenersatz wegen Lieferung mangelhafter Ware zu begehren. Für diejenigen Teile der Ware, die wir vom Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen etc. angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern uns nicht krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche mit dem Auftragswert begrenzt. Die Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger. Jegliche Ersatzpflicht von Mainprotect e.U. ist mit der Höhe des zugrundeliegenden Rechnungsbetrages begrenzt. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist.
8a. Gewährleistung und Haftung bei Verbrauchergeschäften
Für Verbrauchergeschäfte im Sinne von Punkt 1a. dieser AGB gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Schadenersatzansprüche eines Verbrauchers haften wir nur, wenn der Schaden durch uns oder eine Person, für die wir einzustehen haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden.
9.Warenretouren
Warenretouren (Lagerware) werden innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum unter Beachtungnachstehender Bedingungen akzeptiert:
Die Ware muss originalverpackt und sich in einem Zustand befinden, dass sie jederzeit an Dritte weiterverkauft werden kann. Die zu retournierenden Waren müssen dem Sachbearbeiter telefonisch oder schriftlich avisiert werden. Nach Freigabe und Zustimmung durch Mainprotect e.U., kann die Ware mit dem Retourwarenbegleitschein an das zuständige Lager DDP (Incoterms 2010), frei Haus gesendet werden. Für die entstandenen Manipulationsaufwendungen wird eine Gebühr von 10% des Warenwertes in Abzug gebracht.
Unverpackte Waren oder Waren mit Gebrauchsspuren können nicht zurückgenommen werden.
10.Informationsmaterial
Mit Gültigkeit dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er von Mainprotect e.U. zuProdukten, Dienstleistungen, Messen und Veranstaltungen Informationsmaterial oderInformationsnachrichten per E-Mail, Post, Fax oder Anruf erhält.
11.Rücktritt vom Vertrag
Wir sind berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn der Käufer Maßnahmen setzt, die unser Vertrauen gröblich erschüttern oder mit der Zahlung in Verzug gerät und diese nicht innerhalb angemessener Frist vornimmt.
12.Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist als Gerichtsstand Korneuburg vereinbart.Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnort oder Sitz zu klagen. Erfüllungsort ist Niederösterreich. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht, ausgenommen jedoch das UN-Kaufrecht.
13.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es wird dann eine derunwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung vereinbart.
14.Im Übrigen gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreichs in ihrer letztgültigen Fassung.